Abrechnung über die Grundversicherung
Die Behandlungskosten können über die Grundversicherung der Krankenkasse abgerechnet werden, sofern eine Anordnung für psychologische Psychotherapie von Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin vorliegt. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Krankenkassenkarte sowie das von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt unterschriebene Anordnungsformular mit.
Abrechnung über die Unfallversicherung
Bei psychischem Leiden infolge eines Unfalls übernimmt die Unfallversicherung auf Antrag die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer Unfallversicherung.
Selbstzahler
Selbstzahler/Selbstzahlerinnen benötigen keine ärztliche Anordnung oder Überweisung. Der Tarif beträgt 180 CHF pro 60 Minuten (inkl. Vor- und Nachbereitung) für Einzelsitzungen und 240 CHF für Paar-/Familien-/Systemsitzungen (inkl. Vor- und Nachbereitung).
Terminabsagen
Bei Krankheit oder sonstiger Verhinderung können Termine kostenlos bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt per E-Mail abgesagt werden. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird die Sitzung in Rechnung gestellt. Nicht oder zu spät abgesagte Termine werden privat verrechnet und nicht von der Krankenkasse übernommen.